Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird benötigt um Wohnungen zu beziehen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei diesen geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete.
Die in Schleswig-Holstein ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Der Nachweis zur Wohnberechtigung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch über einen geltenden Wohngeldbescheid oder Leistungsbescheid für Unterkunft und Heizung nach SGB II oder SGB XII erbracht werden.
Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des WBS ist, dass der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin und seine beziehungsweise ihre Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
Der Wohnberechtigungsschein ist für zwei Jahre gültig.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Wohnungsamt, Wohngeldbehörde).
Sofern Sie Transferleistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) beziehen, können Sie sich auch an das für Sie zuständige Sozialzentrum/ Jobcenter wenden, siehe www.nordfriesland.de/Jobcenter-Nordfriesland
Nähere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Kreises Nordfriesland unter