Stiftung „Familie in Not“
Die Stiftung Familie in Not wurde 1979 vom Land Schleswig- Holstein errichtet. Die Geschäftsstelle der Stiftung ist im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung angesiedelt.
Zweck der Stiftung
Zweck der Stiftung ist es, Familien mit Kindern, allein stehenden Frauen und Männern mit Kindern sowie allein stehenden schwangeren Frauen, die in wirtschaftliche Not geraten sind, zu helfen, wenn gesetzliche Hilfen nicht möglich sind oder nicht ausreichen, um die Notlage zu beheben. Eine einmalige Hilfe der Stiftung soll der Familie eine gesicherte Lebensführung durch eigenes Einkommen und gesetzliche Hilfen ermöglichen.
Wem kann die Stiftung helfen?
- Familien mit Kindern, die von der Familie unterhalten werden
- Allein stehenden Frauen mit Kindern
- Allein stehenden Männern mit Kindern
- Allein stehenden schwangeren Frauen
Welche Hilfemöglichkeiten bietet die Stiftung an?
- Aufzeigen und Vermitteln von Hilfen anderer Stellen
- Gewährung von Zuschüssen
- Gewährung von Darlehen (i.d.R. zur Gesamtentschuldung)
Ein Rechtsanspruch auf eine Hilfeleistung der Stiftung besteht nicht.
Voraussetzungen der Hilfe
Die antragstellende Familie/Person muss:
- ihren Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben
- in wirtschaftlicher Not sein (z. B. durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Geburt eines weiteren Kindes Tod eines Familienmitgliedes)
- Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern, anderen Gesetzen sowie sonstige, noch mögliche Hilfen ausgeschöpft haben
- private Möglichkeiten, eine Beseitigung der Notlage zu erreichen, ausgeschöpft haben
- die für die Antragsbearbeitung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß erbringen und durch geeignete Unterlagen belegen
- Bereitschaft durch Bankbescheinigung erklären, das Girokonto auf Guthabenbasis zu führen (bei der Darlehensgewährung).
Wie können Hilfen der Stiftung beantragt werden?
In der Regel erfolgt eine Antragstellung nach einer Beratung/ Betreuung durch eine Schuldnerberatungsstelle. Hilfebedürftige Personen, ihre Familienangehörigen und andere beratende Stellen können ebenfalls Anträge für die in Not geratene Familie stellen.
Die Adressen und Telefonnummern der örtlichen Schuldnerberatungsstellen finden Sie hier im Wegweiser in der Rubrik „Beratung und Unterstützung“.
Weitere Informationen und Namen der Ansprechpersonen finden Sie auf der Seite des Landesministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung unter: