Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein
Flüchtlingsbeauftragter:
Herr Stefan Schmidt
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Tel.: 0431/9 88-12 91
www.landtag.ltsh.de/beauftragte
Öffnungszeiten:
Mo.– Do.: 9.00 –15.00 Uhr
Fr.: 9.00 – 13.00 Uhr
(und nach besonderer Vereinbarung)
Aufgaben des Flüchtlingsbeauftragten sind:
- grundsätzlich die Wahrnehmung der Interessen der Migrantinnen und Migranten und Flüchtlinge
- die Beratung über Flüchtlings- und Zuwanderungsfragen, auch die Vermittlung von Beratungsmöglichkeiten
- Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit im Zuständigkeitsbereich
- die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren im Landtag an Angelegenheiten der Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik
- Stellungsnahmen zu politischen Konzepten und Programmen im Flüchtlings- und Zuwanderungbereich
- die Kooperation mit den im Flüchtlings,- Asyl- und Zwanderungsbereich tätigen Einrichtungen und Organisationen, Vereinen und Verbänden sowie die Koordination und die Fortentwicklung von Einzelaktivitäten in diesem Bereich