Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein

Flüchtlingsbeauftragter:
Herr Stefan Schmidt
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Tel.: 0431/9 88-12 91

www.landtag.ltsh.de/beauftragte

Öffnungszeiten:
Mo.– Do.: 9.00 –15.00 Uhr
Fr.: 9.00 – 13.00 Uhr
(und nach besonderer Vereinbarung)

Aufgaben des Flüchtlingsbeauftragten sind:

  • grundsätzlich die Wahrnehmung der Interessen der Migrantinnen und Migranten und Flüchtlinge
  • die Beratung über Flüchtlings- und Zuwanderungsfragen, auch die Vermittlung von Beratungsmöglichkeiten
  • Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit im Zuständigkeitsbereich
  • die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren im Landtag an Angelegenheiten der Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik
  • Stellungsnahmen zu politischen Konzepten und Programmen im Flüchtlings- und Zuwanderungbereich
  • die Kooperation mit den im Flüchtlings,- Asyl- und Zwanderungsbereich tätigen Einrichtungen und Organisationen, Vereinen und Verbänden sowie die Koordination und die Fortentwicklung von Einzelaktivitäten in diesem Bereich

 

 

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