Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen
Nach den Regeln des Anerkennungsgesetzes können im Ausland erworbene Berufsabschlüsse in Deutschland, mit einem deutschen Abschluss, gleichwertig anerkannt werden. Dies ist für viele Tätigkeiten Voraussetzung dafür, in diesem Beruf zu arbeiten oder sich damit selbstständig zu machen. Das gilt vor allem für die reglementierten Berufe wie z. B. das zulassungspflichtige Handwerk oder für Ärzte.
Das Anerkennungsgesetz umfasst ein neues Bundesgesetz, das sogenannte Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) sowie Anpassungen in bereits bestehenden Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in rund 60 auf Bundesebene geregelten Berufsgesetzen und Verordnungen für die reglementierten Berufe, also z. B. für die Gesundheitsberufe (Bundesärzteordnung, Krankenpflegergesetz) und die Handwerksmeister (Handwerksordnung).
Die IQ-Anlaufstellen bieten in allen Bundesländern auf regionaler Ebene Erstberatung für Anerkennungssuchende an:
IQ Netzwerk Schleswig-Holstein
Träger:
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Koordinatorin für Schleswig-Holstein:
Farzaneh Vagdy-Voß
IQ Schleswig-Holstein – FRSH Koordination HS 1-2
Tel.: 0431/20 50 95-24
Fax: 0431/20 50 95-24
iq-koordination2@frsh.de
Ansprechpartnerinnen für Nordfriesland:
Beratung in Husum:
Edibe Öguz (Beratung auch auf Türkisch)
Mobil: 0160/ 856 283 7
Beratung in Niebüll:
Majra Nissen (Beratung auch auf Englisch)
Mobil: 0152/ 044 009 65
majra.nissen@frauennetzwerk-sh.de
Zuständige Stellen für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Schleswig-Holstein finden Sie auf der Internetseite des IQ-Netzwerkes Schleswig-Holstein unter
Weitere Informationen finden Sie im zentralen Informationsportal zum Anerkennungsgesetz „Anerkennung in Deutschland“: