Finanzielle Unterstützung bei Alleinerziehung (Mehrbedarf)

Wenn Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) oder Grundsicherung nach dem SGB XII („Sozialhilfe“) bezogen wird, gibt es unter Umständen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für alleinerziehende Mütter und Väter.

Die genauen Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der finanziellen Unterstützung können Sie bei Ihrer Ansprechperson in dem für Sie zuständigen Sozialzentrum/Jobcenter erfragen und beantragen, sofern Ihnen dieses nicht schon gewährt wurde.

Eine Übersicht über die Sozialzentren/Jobcenter im Kreis Nordfriesland finden Sie hier:

>>>  www.nordfriesland.de/Jobcenter-Nordfriesland

 

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