Berufsausbildungsbeihilfe
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer Berufsausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen.
Wie lange zahlt die Agentur für Arbeit BAB?
Gezahlt wird für die Dauer der Berufsausbildung. Wichtig ist dabei, dass der Antrag rechtzeitig, am besten vor Beginn der Berufsausbildung, bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit gestellt wird. Wird die BAB nach Beginn der Berufsausbildung beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistung beantragt worden ist.
Wie viel BAB bekommt man?
Die Höhe der BAB richtet sich nach der Art der Unterbringung. Eigenes Einkommen der oder des Auszubildenden wird grundsätzlich voll angerechnet. Das Vermögen der Person, mit der er oder sie verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist und der Eltern nur, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt. Wenn Sie vorab schnell und einfach prüfen wollen, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Berufsausbildungsbeihilfe voraussichtlich zusteht, können Sie den BAB-Rechner im Internet nutzen.
Den BAB-Rechner finden Sie unter:
www.babrechner.arbeitsagentur.de
Die Anschriften der Arbeitsagenturen im Kreis Nordfriesland finden Sie hier.