Beratungshilfe

Beratungshilfe bedeutet, dass man sich in rechtlichen Dingen fachkundigen Rat holen kann. Wenn es nicht ausreicht, nur beraten zu werden, sondern man auch auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist, um seine Rechte gegenüber anderen geltend zu machen, umfasst die Beratungshilfe auch die Vertretung. Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin, an die man sich wegen der Beratungshilfe wendet, wird dann auch gegenüber Dritten tätig und schreibt zum Beispiel einen Brief, in dem der Sachverhalt und der Rechtsstandpunkt dargestellt sind.

Wer kann Beratungshilfe bekommen?

Beratungshilfe bekommt, wer so wenig Geld zur Verfügung hat, dass er Prozesskostenhilfe nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung erhalten würde, ohne Raten aus seinem Einkommen oder etwas aus seinem Vermögen dazu bezahlen zu müssen. Beratungshilfe erhält auch, wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.

Für welche Angelegenheiten kann man Beratungshilfe bekommen?

Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten:

  • des Zivilrechts (z. B. Kaufrecht, Mietsachen, Schadensersatzansprüche, Verkehrsunfälle, nachbarliche Streitigkeiten, Scheidungs und Unterhaltssachen, sonstige Familiensachen, Erbstreitigkeiten, Versicherungsansprüche)
  • des Arbeitsrechts (z. B. bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses)
  • des Verwaltungsrechts (z. B. BAföG, Abgabenrecht, Schul- und Hochschulrecht, Gewerberecht)
  • des Sozialrechts (z. B. Grundsicherung für Arbeitsuchende, „HartzIV“, Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung)

Wie erhält man Beratungshilfe?

Über den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe entscheidet grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk sich der Wohnsitz des Antragstellers befindet.

Dort schildert man sein Problem und legt seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dar. Das Amtsgericht kann durch eine sofortige Auskunft oder einen Hinweis auf sonstige Beratungsmöglichkeiten selbst beratend helfen.

Andernfalls stellt es einen Berechtigungsschein aus. Mit diesem Berechtigungsschein kann man eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt eigener Wahl aufsuchen.

Es ist ebenfalls möglich, direkt zu der Rechtsanwältin/dem Rechtsanwalt zu gehen, dort seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darzustellen und um Beratungshilfe zu bitten. Der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe kann dann nachträglich schriftlich beim Amtsgericht gestellt werden.

Rechtsanwälte sind zur Beratungshilfe verpflichtet. Sie darf nur im Einzelfall aus wichtigem Grund abgelehnt werden.

Amtsgericht Husum
Theodor-Strom-Straße 5
25813 Husum
Tel.: 04841/6 93-0

Sprechzeiten:
Mo.–Fr.: 9.00 –12.00 Uhr

Amtsgericht Niebüll
Sylter Bogen 1a
25899 Niebüll
Tel.: 04661/6 09-0

Sprechzeiten:

Mo.-Fr.: 9.00 – 12.00 Uhr

Weitere Informationen zum Thema sowie die Informationsbroschüre „Beratungs- und Prozesskostenhilfe“ (Stand 25.02.2020) finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:

www.bmjv.de/Beratungshilfe

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