BAföG
Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird die Chance gegeben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- beziehungsweise Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Möglich wird dies durch die Ausbildungsförderung nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG).
Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit (oder ein in § 8 aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status), die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze.
Umfassende Informationen und Anträge finden sich auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF):
>>> www.bafög.de
oder auf der Seite des Studentenwerkes Schleswig-Holstein:
Im Kreis Nordfriesland wenden Sie sich zur Antragstellung bzw. Beratung bitte an das Amt für Ausbildungsförderung:
Kreis Nordfriesland
Amt für Ausbildungsförderung
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel.: 04841/67- 0
Weitere Informationen und Ansprechpersonen finden Sie unter