Aktuelles
Corona-Auszeit für Familien
Am 23.09.2021 ist der Startschuss für die „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“ gefallen.
Ab jetzt können Familien mit kleinen Einkommen und Familien, die Angehörige mit einer Behinderung haben, einen einwöchigen Urlaub buchen, um sich ab Oktober in einer gemeinnützigen Familienferienstätte zu erholen. Die „Corona-Auszeit für Familien“ ist Teil des zwei Milliarden Euro umfassenden Programms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung. Ziel ist es, Familien eine Erholung von den Belastungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen.
Voraussetzungen:
Die geförderte Familienferienzeit können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie mit Ihrem Kind oder mit Ihren Kindern, für die Sie Anspruch auf Kindergeld haben, anreisen und dabei eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben ein kleineres oder mittleres Einkommen, das unter eine bestimmte Grenze fällt. Diese Grenze richtet sich danach, welche Personen in Ihrem Haushalt leben oder Sie erhalten Leistungen wie zum Beispiel den Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherung (Arbeitslosengeld II). Mindestens ein mitreisendes Kind muss in diesem Fall minderjährig sein.
- Ein Kind von Ihnen hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Das Kind muss nicht minderjährig sein. Das Einkommen spielt keine Rolle.
- Sie als Elternteil haben einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Sie reisen mit mindestens einem minderjährigen Kind an. Das Einkommen spielt keine Rolle.
Informationen zur Buchung und Berechtigung für Familien, die im Rahmen der Corona-Auszeit einen stark vergünstigten Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge buchen wollen, finden dazu ab sofort online unter www.bmfsfj.de/corona-auszeit alle Informationen. Eine Deutschlandkarte bietet einen Überblick über alle Einrichtungen, die ab Oktober Plätze anbieten. Familien können sich über Besonderheiten der Einrichtungen, wie zum Beispiel Barrierefreiheit, informieren und direkt ihre Buchungsanfrage starten. Die angeschriebene Einrichtung nimmt dann mit der Familie Kontakt auf, und gibt eine Rückmeldung, ob zum gewünschten Buchungszeitraum freie Plätze vorhanden sind. Wenn die Buchung verbindlich wird, muss die Familie ihre Berechtigung nachweisen. Hierfür gibt es ein eigenes Formular, das ebenfalls auf der Internetseite der Corona-Auszeit zur Verfügung steht.
Außerdem steht Familien eine kostenlose Beratungshotline zur Verfügung. Diese ist an sechs Tagen in der Woche unter der Nummer 0800 866 11 59 erreichbar. Im Flyer zur Corona-Auszeit finden Sie alle Informationen im Überblick.
Erhöhter steuerlicher Entlastungsbetrag für die Jahre 2020 und 2021
Alleinerziehende haben höhere finanzielle Belastungen durch eine verteuerte Haushaltsführung zu tragen. Hier hilft gezielt der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Der Entlastungsbetrag beträgt normalerweise 1908 Euro. Um die besonderen Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie zu berücksichtigen, erhöht er sich für die Jahre 2020 und 2021 auf 4008 Euro. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Entlastungsbetrag ab dem zweiten Kind um 240 Euro pro Kind.
Für den Steuervorteil müssen Alleinerziehende nicht bis zur Steuererklärung warten. Mit der Lohnsteuer können sie die Entlastung direkt nutzen. Von der Entlastung profitieren fast eine Million erwerbstätige Alleinerziehende und ihre Kinder.
Antworten auf Fragen zum Entlastungsbetrag finden sie hier.
Online-Seelsorge für junge Menschen
Das Landes-Jugendpfarramt der Nordkirche bietet anlässlich der Corona-Krise ab dem 22.05.2020 jeweils montags und freitags zwischen 18 und 22 Uhr einen Online-Chat für junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren an. Nähere Informationen dazu unter
>>> www.jupfa.koppelsberg.eu/seelsorge
Aktuelle Informationen zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat auf seiner Internetseite die aktuellen Informationen über finanzielle Unterstützungsangebote, zu Kinderbetreuung oder Hilfsangeboten in Krisensituationen zusammengestellt. Näheres dazu unter
>>> www.bmfsfj.de/corona-pandemie
Elterngeld: Gesetzliche Änderungen in der Corona-Zeit geplant
Die geplanten gesetzlichen Anpassungen sollen verhindern, dass Eltern aufgrund der Corona-Krise finanzielle Nachteile beim Elterngeld haben. Die Regelungen gelten – wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen – rückwirkend ab 1. März 2020. Näheres dazu unter
Notfall-Telefonnummern
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen haupt- und ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Nordfriesland weisen auf diverse Notfalltelefonnummern hin, die in Krisenzeiten Hilfe leisten:
>>> www.nordfriesland.de/aktuelles
Notfall-Kinderzuschlag
Die Bundesregierung bietet berufstätigen Eltern, die durch die Corona-Krise unvorhergesehene Einkommenseinbußen erleiden, durch das sogenannnte „Notfall-KIZ“ einen erleichterten Zugang zum Bezug des Kinderzuschlags an:
>>> www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz